专利摘要:

公开号:WO1988007279A1
申请号:PCT/DE1987/000173
申请日:1987-04-16
公开日:1988-09-22
发明作者:Erich Kumpf
申请人:Kumpf, Ursula;
IPC主号:H02G1-00
专利说明:
[0001] Vorrichtung zum nachträglic en Einziehen von Kabeln in Kabelschutzrohre
[0002] Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum nachträglichen Einziehen von Kabeln in Kabel schutzrohre nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
[0003] Bei einer derartigen aus der DE-PS 34 27 788 bekannten Vorrichtung ist die Kabelführung durch eine Walze gebildet, die über ein ihre Achse haltendes Element am Mittenbereich des Zwischenbodens befestigt ist. Dies ist für die Verlege- bzw. Einzieharbeit des Zwischenbodens in das Kabel schutzrohr relativ aufwendig, da diese Walze vor dem Einziehen am Zwischenboden montiert und dannach wieder demontiert werden muß. Dabei sind jedesmal am betreffenden Ende des Zwischenbodens Bohrungen oder dg1. zur Befestigung dieser Kabel führungswal ze vorzusehen.
[0004] Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum nachträglichen Einziehen von Kabeln in Kabel schutzrohre der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der das An- und Abnehmen der Kabelführung vereinfacht bzw. erleichtert ist und damit das Einziehen bzw. Verlegen des Zwischenbodens schneller vorsieh gehen kann.
[0005] Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung zum träglichen Einziehen von Kabeln in Kabel schutzrohre der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1
[0006] ERSATΣBΪ.ATT angegebenen Merkmale gelöst.
[0007] Durch das Vorsehen der Kopfelemente und des Führungselementes ist ein einfaches Aufstecken und wieder Abnehmen auf die betreffenden Bereiche des Zw schenbodens möglich, was in optimaler Weise und ohne Zurhilfenahme von Werkzeugen oder vorbereitenden Arbeiten vorgenommen werden kann. Außerdem wird der Hohlraum der Wulste beim Einschieben des Zwischenbodens nicht verschmutzt. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Kopf- und Führungselemente getrennt voneinander ausgebildet und befestigbar sind, so daß diese Elemente weiteren Funktionen zugeführt werden können.
[0008] In die hohlen wulstförmigen Längsränder, die mit einem im Querschnitt kreisförmigen Hohlraum versehen sind, ist es möglich, ein Kabel, bspw. ein Glasfaserkabel einzuziehen. Insbesondere um dies in die beiden Längsränder unabhängig voneinander einziehen zu können, sind die Kopfelemente getrennt voneinander ausgebildet. Damit diese Kopfelemente auch gleichzeitig als abdichtende Durchführung für die in die Längsränder gleich oder später einzuziehenden Kabel verwendet werden können, sind gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung die Kopfelemente hohl ausgebildet und weisen einen zumindest innenseitig konisch verlaufenden vorderen Bereich auf. Dieser Bereich kann entsprechend der Dicke des Kabels an geeigneter Stelle auf- bzw. abgeschnitten werden, so daß das Kabel durch das nunmehr als Durchführung dienende Kopfelement hindurchgezogen werden kann. Damit hierbei eine feutigkeitsdichte Durchführung des Kabels möglich ist, ist die konisch zulaufende Innenseite mit einer elastischen Auflage beschichtet. Um bei unterschiedlich dicken Kabeln auf Anhieb genau zu wissen, wo zur abdichtenden Durchführung der vordere Bereich des Kopfelementes abgeschnitten werden muß, ist das Kopfelement zweckmäßigerweise an seinem vorderen Bereich mit äußeren Markierungen versehen, die bestimmte ausgewählte Querschnittsflächen angeben.
[0009] Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist der hintere Bereich des Kopfelementes in den hohlen wulstförmigen längsrandabdi chtend einsteckbar, so daß das Kopfelement gleichzeitig auch als feuchtigkeitsdichtende Abdeckung für den wulstförmigen Längsrand sowohl während des Einschiebens des Zwischenbodens als auch in verlegtem Zustand verwendbar ist. Diese dichtende Verbindung zwischen Kopfelement und Längsrand kann in vielfältiger Weise erfolgen, bspw. dadurch, daß der hintere Bereich außen zylindrisch ist und einen O-Ring besitzt, oder dadurch, daß der hintere Bereich außenumfangsseitig mit ringförmigen Noppen oder Lamellen versehen ist, oder dadurch, daß der hintere Bereich außen konisch ist. Das zwischen den beiden Kopfele enten anzuordnende Führungselement ist gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung als liegendes U ausgebildet, wobei in den Schlitz zwischen den beiden Schenkeln der Mittenbereich des Zwischenbodens reibschlüssig einschiebbar ist. Zweckmäßigerweise ist dabei vorzugsweise der obenliegende Bereich des U dicker und mit einer Gewindebohrung versehen. Auf diese Weise kann in die Gewindebohrung das Gewindeende eines Zugseiles oder eines Metallmaschenstrumpfes, der zum reibschlüssigeπ Verbinden eines Kabels dient, befestigt werden. .
[0010] Gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist das Führungselement durch einen Stift gebildet, der mit den beiden Kopfelementen verbindbar ist. Dadurch ergibt sich eine weitere Vereinfachung, sowohl der Herstellung der Kabelführung als auch der Montage am Zwischenboden. Darüber hinaus ist es möglich, diesen Stift zu kürzen, so daß die beiden Kopfelemente gleichzeitig auch für unterschiedl che Typen von Zwischenböden verwendet werden können, die sich durch die Breite des Mittenbereichs voneinander unterscheiden. Da es außerdem in manchen Fällen erwünscht sein kann, am vorderen Einschubende die beiden hohlen wulstförmigen Längsränder näher aneinander zu. bringen, ist auch hierfür die Kabelführung gemäß diesem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung sehr gut geeignet. Dabei kann es von Vorteil sein, wenn der Stift statt eingesteckt zu werden, eingeschraubt wird. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist es ohne weiteres möglich, ein Zugseil oder ein Maschenstrumpf zum reibschlüssigen Halten eines mit einzuziehenden Kabels zu befestigen, was in einfacher Weise durch Festknoten an dem Stift geschehen kann.
[0011] Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigt:
[0012] Figur 1 in teilweise aufgebrochener Seitenansicht eine Vorrichtung zum nachträglichen Verlegen von Kabeln in ein Kabel schutzrohr gemäß einem Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
[0013] Figur 2 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Pfeil II der Fig. 1 , in teilweise geschnittener Darstellung,
[0014] Figuren 3A
[0015] 3B in vergrößerter Darstellung je einen Längsschnitt durch ein Kopfelement der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. einer Variante davon mit durchgeführtem Kabel, Figur 4 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Pfeil IV der Fig. 1,
[0016] Figur 5 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, jedoch ohne Kabelschutzrohr und
[0017] Figur 6 άer Figur 5 entsprechende Draufsicht, jedoch gemäß einer Variante der Vorrichtung nach Figur 5.
[0018] Die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 dient zum Vorbereiten des nachträglichen Einzi-ehens bzw. zum nachträglichen Einziehen bzw. Verlegen eines oder mehrerer weiterer elektrischer und/oder optischer Kabel 15. 15', 13, 13' in ein Kabelschutzrohr 14 aus Kunststoff, welches im Erdboden verlegt ist und bereits ein elektrisches Kabel 16 aufnimmt, das bodenseitig im Schutzrohr 14 liegt. Das üblicherweise aus mehreren Abschnitten zusammengesetzte Schutzrohr 14 verläuft zwischen zwei Einstiegsschächten, wird üblicherweise bei der Verlegung von bspw. Telefonkabeln verwendet und ist hinsichtlich seines Durchmessers wesentlich größer als das Kabel 16 selbst, so daß noch genügend Platz innerhalb des Schutzrohres 14 zum Verlegen bzw. zum Einziehen weiterer Kabel vorhanden wäre. Die Vorrichtung 11 verwendet hierzu einen Zwischenboden 12, der in das bereits verlegte Kabel schutzrohr 14 nachträglich eingezogen wird und auf den eines oder mehrere weitere Kabel 15, 15' plaziert werden können. Der Zwischenboden weist an seinen beiden Längsrändern je einen Wulst 18 bzw. 19 auf, der über seine gesamte Länge einen im Querschnitt kreisförmigen Hohlraum 21 aufweist, in welchen je mindestens ein weiteres, vorzugsweise optisches Kabel 13, 13' eingezogen bzw. verlegt werden kann.
[0019] Der Zwischenboden 12, der zur räumlichen und ggf. auch zur elektrischen Trennung des bereits verlegten Kabels 16 einerseits und des oder der nachträglich verlegten Kabel 15. 15' , 13, 13' dient, ist bspw. aus einem in Querrichtung biegesteifen Kunststoff, wie Polyamid, Polyester, Hart-PVC oder dgl . hergestellt.
[0020] Der Zwischenboden 12 ist einstückig, bspw. extrudiert und besitzt einen bandförmigen Mittenbereich 17, an dessen beiden Längsränder sich jeweils der Wulst 18 bzw. 19 anschließt, der über seine Gesamtlänge den im Querschnitt kreisförmigen Hohlraum 21 aufweist. Trotz der in Querrichtung verwindungssteifen Ausbildung des Zwischenbodens 12 ist dieser in Längsrichtung vorzugsweise derart flexibel ausgebildet, daß er aufwickelbar ist, also von einer Trommel abgezogen werden kann, so daß er nach Abschluß des Einziehens in ein Kabel schutzrohr 14 entsprechend abgeschnitten werden kann. Wie in den Fig. gezeigt ist, ist die äußere Breite des Zwischenbodens 12 höchstens gleich dem oder etwas geringer als der Innendurchmesser des bereits verlegten Kabel schutzrohres 14, so daß die hohlen wulstförmigen Längsränder 18, 19 gleichzeitig die Höhenführung für den Zwischenboden 12 während des Einziehens in das Schutzrohr 14 bilden. Der Innendurchmesser der hohlen Wulste bzw. hohlen wulstförmigen Längsränder 18, 19, die vorzugsweise durchmessergleich sind, ist groß genug, um mindestens ein weiteres Kabel, bspw. in Form eines relativ dünnen optischen Kabels 13 bzw. 13' (siehe Fig. 4) aufzunehmen. Ein derartiges optisches bzw. Glasfaserkabel 13 bzw. 13' kann entweder bereits in den einzuziehenden Zwischenboden 12 verlegt sein oder mittels eines bereits eingelegten Zugdrahtes nachträglich eingezogen werden.
[0021] Die erfindungsgemäße Vorrichtung 11 besitzt außer dem Zwischenboden 12 eine Kabelführung 25, die dazu dient, daß beim Einschieben des Zwischenbodens 12 dieser und das bereits verlegte Kabel 16 aneinander vorbeikommen, derart, daß entweder das Kabel 16 nach unten gedrückt oder der Zwischenboden 12 ausweichend schräg gestellt wird und daß dabei das bereits verlegte Kabel 16 nicht verletzt wird. Die Kabelführung 25 aus vorzugsweise Kunststoff besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel aus drei voneinander getrennt ausgebildeten Teilen, nämlich je einem in jeden hohlen Wulst 18, 19 einsteckbaren Kopfelement 26, 27 und einem über den Mittenbereich 17 des Zwischenbodens 12 schiebbaren Führungselement 28. Es versteht sich, daß gemäß einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung die Kabelführung 25 auch einstückig ausgebildet sein kann.
[0022] Die beiden einendig geschlossenen Kopfelemente 26 und 27, die gleich ausgebildet sind, sind innnen hohl. Das Kopfelement 26, 27 besitzt zwei Bereiche, nämlich einen hinteren, außenzyl indrischen Bereich 31 und einen einstückig daran anschließenden außenseitig konischen Bereich 32, dessen kleinster Durchmesser das vordere freie geschlossene Ende 33 bildet, das abgerundet ist. Der zyl indrische Bereich 31 besitzt eine konstante Wanddicke, ist also auch innen zyl indrisch; sein Außendurchmesser entspricht dem Innendurchmesser des Wulstes 18, 19, so daß er in diesen eingesteckt werden kann. Zum feuchtigkeitsdichten Einschieben des Kopfelementes 26, 27 in den Wulst 18, 19 i st gemäß Fig. 3A der hintere Bereich 31 an mindestens einer Stelle mit einem in eine Ringnut eingelassenen O-Ring versehen. Bei der Variante 26', 27' gemäß Fig. 3B sind außenumfangssei ti g am hinteren Bereich 31' im Abstand angeordnete Ringnoppen 37 für denselben Zweck vorgesehen. Diese angeformten Ringnoppen 37 können auch in Form von ringförmig angeformten Lamellen oder dgl . ausgebildet sein. Der vordere konische Bereich 32 schließt sich über eine Ringschulter 38 an den hinteren Bereich 31 an. Die Breite der Ringschulter 38 entspricht der Wanddicke des Wulstes 18, 19. Der vorder Bereich 32 ist auch innenumfangsseitig konisch ausgebildet, wobei die Wanddicke von der Ringschulter 38 aus konstant oder abnehmend verlaufen kann. Der vordere hohle Bereich 32 bildet also die Form einer hohlen am Ende 33 verschlossenen Tasche. Außenumfangssei tig ist gemäß Fig. 3A der vordere Bereich 32 mit ringförmig angeordneten Nuten 39 versehen, die in bestimmten Abständen angeordnet sind, und zwar derart, daß dadurch definiert ist, in welchem Bereich ein bestimmter lichter Innenquerschnitt des vorderen Bereichs 32 vorhanden ist. An einer der Nuten 39, die als Markierungen dienen, kann das Ende 33 des vordem Bereichs 32 abgeschnitten werden, wenn dieses Kopfelement 26, 27 als Kabeldurchführung für das im Wulst 18, 19 zu verlegende optische Kabel dienen soll (s. Fig. 3B). Mit anderen Worten, es wird diejenige Nut 39 gewählt, in deren Bereich der Innendurchmesser des Kopf elementes 26, 27 gleich oder etwas kleiner als der Außendurchmesser des einzuziehenden optischen Kabels 13, 13' ist.
[0023] Um mit den Kopfelementen 26, 27 eine feuchtigkeitsdichte Kabeldurchführung zu erhalten, ist der Innenumfang 41 des vorderen Bereichs 32 mit einer elastischen Masse 42, bspw. in Form einer Gummierung beschichtet. Da auch der Kunststoff, aus dem das Kopfelement 26, 27 gefertigt ist, elastisch ausgebildet ist, ergibt sich ein enges Anliegen des Innenumfangs 41 bzw. der Schicht 42 des Kopfelements 26, 27 am Außenumfang des betreffenden Kabels 13, 13' . In Vorderansicht ist- dies bei unterschiedlich dicken optischen Kabeln 13' , 13" in Fig. 4 und im Schnitt bei der Variante der Fig. 3B angedeutet. Bei der Variante 26', 27' der Fig. 3B sind die Markierungen durch ringförmige Noppen 39' gebildet.
[0024] Das Führungselment 28, das ebenfalls aus Kunststoff hergestellt ist, besitzt die Form eines liegenden U, ist also am vorderen freien Ende 46 gerundet und besitzt eine dem Mittenbereich 17 des Zwischenbodens 12 entsprechende Breite. Der durch die beiden Schenkel 47 und 48 des U gebildete Schlitz 49 besitzt eine lichte Weite, die gleich oder etwas kleiner als der Dicke des Mittenbereichs 17 des Zwischenbodens 12 ist. Damit kann der Mittenbereich 17 des Zwischenbodens 12 reibschlüssig im Schlitz 49 aufgenommen werden, wobei es auch möglich ist, die Innenseite des Schlitzes 49 mit Lamellen, Noppen oder dg 1. zur Verbesserung des Reibschlußverbindung zu versehen. Der in Einbaulage gemäß den Fig. 1 und 4 obere Schenkel 47, dessen Oberseite beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Oberseite der Wulste 18, 19 überragt, ist wesentlich dicker ausgebildet als der untere Schenkel 48. Der obere Schenkel 47 i st an seinem in Einschubrichtung des Zwischenbodens 12 hinteren Ende 51 mit einer Gewindebohrung 52 versehen, in die in nicht dargestellter Weise ein entsprechendes Gewindeelement eingeschraubt werden kann, das bspw. an einem Zugseil oder dgl . befestigt ist, so daß dieses Zugseil mit dem Zwischenboden 12 gleichzeitig mit in das Schutzrohr 14 eingezogen werden kann. Das in die Gewindebohrung 52 einschraubbare Gewindeelement kann aber auch mit einem sog. Metallmaschenstrumpf verbunden sein, der in reibschlüssiger Verbindung das Ende eines einzuziehenden Kabels halten kann, indem die Metallmaschen sich dann wenn das Strumpfende über das Kabel geschoben ist, bei Ausüben eines Zugs zusammenziehen und so das Kabel reibschlüssig halten.
[0025] Bei der in Figur 5 dargestellten Kabelführung 25' s-ind die beiden Kopfelemente 26' und 27' aus Vollmaterial, vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt. Dedes Kopfelement 26', 27' besitzt einen hinteren zylindrischen Bereich 31' und einen über einen Ringschulter 38' anschließenden vorderen konischen Bereich 32', wobei die Ringschulter 38' gleich der Wanddicke der Wulste 18, 19 des Zwischbodens 12 ist. Der hintere zylindrische Bereich 31' besitzt eine Ringnut 34', in die in nicht dargestellter Weise ein O-Ring zum Abdichten eingelegt werden kann. Das Führungselement 28' dieser Kabelführung 25' ist durch einen vorzugsweise metallischen und im Querschnitt kreisförmigen Stift gebildet. Dieser Stift 28' ist in Sacklochbohrungen 29' der beiden Kopfelemente 26' und 27' reibschlüssig einsteckbar. Die beiden Sacklochbohrungen 29' sind in einem Bereich nahe dem hinteren zyl indrischen Bereich 31' im vorderen konischen Bereich 32' angeordnet. Außerdem sind diese Sacklochbohrungen 29' etwa im Längsmittenbereich angeordnet, so daß der Stift 28 in Höhe des Mittenbereichs 17 des Zwischenbodens 12 angeordnet ist. der Stift 28' ist vorzugsweise um ein mehrfaches dicker als der Mittenbereich 17.
[0026] Der Führungsstift 28' kann verschiedene Längen aufweisen, damit die beiden Kopfelemente 26' und 27' der Kabelführung 25' auf unterschiedlichen Abstand gebracht werden können, so daß diese Kabelführung 25' in einfacher Weise an unterschiedliche Zwischenböden angepasst werden können, die sich im wesentlichen nur darin unterscheiden, daß entsprechend dem anzutreffenden Kabel schutzrohr 14 (mit unterschiedlichen Innendurchmessern) der Mittenbereich 17 schmäler gemacht ist bzw. die beiden Wulste 18 und 19 näher aneinander herangebracht sind.
[0027] Figur 6 zeigt eine Variante der Kabelführung 25' der Figur 5, welche Variante 25" sich lediglich durch die andersartige Ausbildung des Führungsstiftes 28" gegenüber dem Führungsstift 28' unterscheidet. Der Führungsstift 28" ist beidendig mit einem Außengewinde 30" versehen, mit welchen der Stift 28" in Innengewindebohrungen 29", die die Sacklochbohrungen 29' ersetzten, einschraubbar ist. Der Ort der Gewindebohrungen 29" am Kopfelement 26' bzw. 27'ist derselbe, wie der der Sacklochbohrungen 29'. Der Führungsstift 28" ist jedoch so kurz, daß in miteinander befestigtem Zustand die beiden Kopfelemeπte 26' und 27' unmittelbar aneinander liegen bzw. einen nur geringen Abstand voneinander haben. Um nun eine derartige Kabelführung 25" mit dem Zwischenboden 12 bzw. dessen Wulste 18 und 19 verbinden zu können, wird an dem vorgesehenen Ende des Zwischenbodens 12 der Mittenbereich 17 ausgeklinkt, derart, daß in einem Bereich 35 der Mittenbereich ausgeschnitten wird und die beiden Wulste 18 und 19 entsprechend dem Abstand der beiden Kopfelemente 26' und 27' aneinander herangebracht werden, was aufgrund der Elastizität des Zwischenbodens 12 möglich ist.
[0028] Das nachträgliche Einziehen des Zwischenbodens 12 in ein bereits verlegtes Kabel schutzrohr 14 erfolgt dadurch, daß der am vorderen Ende mit der Kabelführung 25 bzw. 25' bzw. 25" versehene Zwischenboden 12 mit Hilfe einer nicht dargestellten Antriebsvorrichtung, oder bei kurzen Strecken von Hand eingeschoben wird, wobei die Kabelführung 25, 25', 25" an der Schutzrohrinnenwandung 24 entlang und über das bereits verlegte Kabel 16 gleitet und das letztere dabei ggf. auf die eine oder andere Seite in Richtung des Schutzrohrbodens drückt oder durch Schräglegen ausweicht. Entsprechend bewegt sich der Zwischenboden 12 innerhalb des Schutzrohres 14, d.h. er gleitet an der Schutzrohri nnenwandung 24 entlang und verwindet sich entsprechend der sich ändernden Lage der Kabelführung 25, 25', 25". Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kabelführung 25, 25', 25"' bzw. der Zwischenboden 12, wie in der Zeichnung dargestellt ist, genau horizontal oder nach der einen oder anderen Richtung schräg verlaufend, also geneigt innerhalb des Schutzrohres 14 angeordnet ist, denn in diesem Zusammenhang umfasst der Begriff "Zwischenboden" auch den Begriff "Zwischenwand", wenn sich im Extremfall die Kabelführung 25, 25', 25" und/ bzw. der Zwischenboden 12 schräg oder senkrecht stellt. Diese Lage wird, da der Zwischenboden 12 verwindbar ist, von der Lage des bereits verlegten Kabel 16 im Schutzrohr 14 bestimmt.
[0029] Das oder die gemäß Fig. 4 strichpunktiert eingezeichneten, nachträglich zu verlegenden Kabel 15, 15' über bzw. auf dem Zwischenboden 12 werden entweder nach dem Einziehen des Zwischenbodens 12 mit Hilfe des erwähnten Zugseiles eingezogen oder sie werden, indem sie am Führungselement 28 bzw. 28' befestigt sind, gleichzeitig mit dem Einziehen des Zwischenbodens 12 verlegt. Entsprechendes gilt für die vorzugsweise optischen Kabel 13, 13', die entweder mit dem Zwischenboden.12 verlegt oder nachträglich in die hohlen wulstförmigen Längsränder 18, 19 bspw. mit Hilfe eines mit eingezogenen Zugdrahtes nachträglich eingezogen werden. Für das nachträgliche Einziehen dieser Glasfaserkabel 13', 13" sind in bevorzugter Weise die getrennt vorgesehenen Kopfelemente 26, 27 vorgesehen, die hierfür gleichzeitig als feuchtigkeitsdichte Kabeldurchführung verwendet werden können.
权利要求:
ClaimsS C H U T Z A N S P R Ü C H E
1. Vorrichtung zum nachträglichen Einziehen von Kabeln in Kabel schutzrohre, die bereits mit mindestens einem Kabel bestückt sind, mit einem in das Schutzrohr einziehbaren Zwischenboden, der beidseitig einen hohlen wulstförmigen Längsrand mit einem im Querschnitt vorzugsweise kreisförmigen Kabel aufnahme-Hohl räum als Höhenführung und frontseitig eine Kabelführung aufweist, dadurch gekennzeichnet , daß die Kabelführung (25, 25' ) durch in die hohlen wulstförmigen Längsränder (18, 19) einsteckbare Kopfelemente ( 26 ,27 ;26 ' , 27 ' ) und ein vor der Kante des Mittenbereichs (17) des Zwischenbodens (12) befestigbares Führungselement (28,28*) gebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Kopf- und Führungselemente ( 26 ,27,28;26 ' , 27' , 28' ) getrennt voneinander ausgebildet und befestigbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfelement (26, 27) hohl ist und einen zumindest innenseitig konisch verlaufenden vorderen Bereich (32) aufwei st.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die konisch verlaufende Innenseite (41) mit einer elastischen Auflage (42) beschichtet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfelement (26, 27) an seinem vorderen Bereich (32) mit äußeren Markierungselementen (39, 39') versehen ist, die an bestimmten ausgewählten Querschnittsflächen angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Bereich (31,31' ) des Kopfelementes (26 ,27;26' , 27' ) in den hohlen wulstförmigen Längsrand (18,19) abdichtend einsteckbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Bereich (31 ,31' ) außen zyl indrisch ist und einen O-Ring (36) besitzt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Bereich (31) außenumfangssei ti g mit ringförmigen Noppen (37) oder Lamellen versehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Bereich (31) außen konisch ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (28) als l iegendes U ausgebildet ist, wobei in den Schlitz (49) zwischen den beiden Schenkeln (47, 48) der 'Mittenbereich (17) des Zwischenbodens (12) reibschlüssig einschiebbar i st.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise der oben liegende Schenkel (47) des U dicker und mit einer Gewindebohrung (52) versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement durch einen Stift (28', 28") gebildet ist, der mit den beiden Kopfelementen (26' , 27' ) verbindbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (28') in die vorderen konischen Bereiche (32') der Kopfelemente (26', 27') reibschlüssig einsteckbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (28") in die vorderen konischen Bereiche (32') der Kopfelemente (26', 27') einschraubbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Stiftes (28, ',28") derart ist, daß der lichte Abstand der beiden Kopfelemente (26', 27') gleich dem lichten Abstand der beiden wulstförmigen Längsränder (18,19) ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch -13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Stiftes (28', 28") derart ist, daß die beiden Kopfelemente (26', 27') nahe beieinander! legen, wobei der angrenzende Mittenbereich (17) zwischen den beiden wulstförmigen Längsrändern (18,19) ausgeklinkt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16,' dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (28', 28") unmittelbar an den zylindrischen Bereich (31') angrenzend in den konischen Bereich (321) der Kopfelemente (26', 27') einsteckbar bzw. einschraubbar ist.
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同族专利:
公开号 | 公开日
IL82274D0|1987-10-30|
DE8704053U1|1987-04-30|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1988-09-22| AK| Designated states|Kind code of ref document: A1 Designated state(s): JP KR NO US |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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